Logopädie ist ein medizinisch-therapeutischer Fachbereich, der sich mit der Prävention, Diagnostik und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörbeeinträchtigungen beschäftigt. In unserer Logopädiepraxis Tom Ulrich in Dinkelsbühl helfen wir Menschen jeden Alters – vom Kleinkind bis zum Senior – ihre kommunikativen Fähigkeiten zu verbessern und ihre Lebensqualität zu steigern.
Welche Störungsbilder wir behandeln, erfahren Sie unter dem Menüpunkt Therapien.
Wenn ein Bedarf für eine logopädische Therapie besteht, stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt (z. B. Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe) eine Heilmittelverordnung (Rezept) aus. Mit dieser Verordnung können Sie sich direkt bei uns, der Logopädiepraxis Tom Ulrich in Dinkelsbühl, melden, um einen Termin zu vereinbaren.
Eine Verordnung umfasst in der Regel zehn Therapieeinheiten, die je nach medizinischer Notwendigkeit 45 Minuten umfasst. Zusätzlich erhalten wir bei der Erstverordnung eine Einheit für eine ausführliche Anamnese und Diagnostik.
Wie viele Verordnungen insgesamt benötigt werden, hängt ganz individuell vom jeweiligen Störungsbild ab. Eine pauschale Aussage zur Gesamtdauer der Therapie ist daher nicht möglich – wir beraten Sie gerne persönlich.
Terminvereinbarung: Wir vereinbaren gemeinsam einen ersten Termin für die Anamnese.
Behandlungsstart: Die Therapie muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen.
Individuelle Therapieplanung: Auf Basis der Anamnese besprechen wir das weitere Vorgehen und starten mit der gezielten Behandlung.
Unsere Praxis befindet sich in der Karlsbader Straße 7 in 91550 Dinkelsbühl.
Anfahrt:
Aus Feuchtwangen: Über die B25 in ca. 15 Minuten erreichbar.
Aus Ansbach: Über die B14 und B25 in rund 30 Minuten.
Aus Wassertrüdingen: Fahren Sie über die ST2218 – Fahrzeit ca. 20 Minuten.
Aus Ellwangen: Über die L2220 Richtung Dinkelsbühl – etwa 30 Minuten.
Aus Fichtenau: Über die ST2220 Richtung Dinkelsbühl – ca. 15 Minuten.
Die Kosten für eine logopädische Therapie werden in der Regel von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen – vorausgesetzt, Sie haben eine gültige ärztliche Verordnung.
Für gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr gilt eine gesetzliche Zuzahlungspflicht von 10 % der Behandlungskosten plus 10 € pro Verordnung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind zuzahlungsfrei.
Logopädie kann bereits im frühen Kleinkindalter sinnvoll sein – zum Beispiel bei ausbleibender Sprachentwicklung, Schwierigkeiten beim Schlucken oder bei auditiver Wahrnehmungsstörung. Aber auch Erwachsene und Senioren profitieren, z. B. nach einem Schlaganfall oder bei Stimmproblemen. Wir behandeln Patienten aller Altersgruppen in unserer Praxis in Dinkelsbühl.
Ja, bei medizinischer Notwendigkeit führen wir auch Hausbesuche durch. Voraussetzung dafür ist, dass der Arzt dies auf der Verordnung entsprechend vermerkt. Gerade für ältere oder mobil eingeschränkte Patienten ist dies oft eine wichtige Option.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit wir den Termin anderweitig vergeben können. Nicht oder zu kurzfristig abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen, da wir die Zeit fest für Sie reserviert haben.
Bitte bringen Sie zur ersten Sitzung folgende Unterlagen mit:
Die Verordnung (Rezept) vom Arzt
Ggf. vorhandene Vorbefunde oder ärztliche Berichte
Es kann vorkommen, dass wir keine freien Termine anbieten können. In diesem Fall setzen wir Sie gerne auf unsere Warteliste und informieren Sie umgehend, sobald ein Platz frei wird. Wir tun unser Bestes, um möglichst zeitnah einen Therapiebeginn zu ermöglichen.